Während dieses Thema für Bundes- und Landesbehörden in den vergangenen Jahren mehrfach aufgebracht wurde, denke ich aktuell über die Relevanz für Kommunalarchive nach. “Überliefern dürfen” und “überliefern können” sind bei den genannten Kommunikationsdaten in Kommunen, nicht nur bei Mails, häufig zwei sehr weit voneinander entfernt. Nicht nur die personelle und technische Ausstattung können eine Umsetzung geltenden Rechts hier verhindern. Werden Archive beispielsweise in den Prozess des Ausscheidens von Beschäftigten, regelmäßige Löschszenarien und technische Umstrukturierungen nicht eingebunden werden, kann nicht einmal dokumentiert werden, wie groß der Verlust an möglicherweise relevanten Informationen tatsächlich ist. Dazu steht und fällt das Ganze natürlich mit der Qualität der Schriftgutverwaltung und der Weitergabe von Verwaltungswissen z.B. an Quereinsteiger*innen in den Behörden. Ich vermute, in etlichen Landesarchiven sieht das ähnlich aus, auch wenn das öffentliche Bewusstsein hier vielleicht ein kleines Stück größer ist.
Es fehlt daher noch immer eine reale Konsequenz, wenn Trägerverwaltung gegen die Vorgaben der Archivgesetze verstoßen - egal, ob nun am Ende digitale Kommunikationsmittel angeboten werden müssen oder nicht. Der Verlust von historisch relevanten Dokumenten, die steigende Intransparenz von Verwaltungshandeln, der Vertrauensverlust in Behörden sind, so schwer sie wiegen, als Folge für viele einfach zu abstrakt.
Braucht es hier mehr Wissenschaftskommunikation? Eine Archiv-Taskforce, die Trägerverwaltungen bei Verstößen gegen Archivrecht öffentlich benennt? Habt ihr Ideen?
Die niedersächsische Vorgehensweise finde ich auch insofern interessant, als etwas vergleichbares weder in das Bundes-, das bayerische noch in das nordrhein-westfälische Archivgesetz eingeflossen ist, die alle kurz zuvor novelliert wurden. Gerade das lange Verfahren in NRW hätte durchaus Potential gehabt einen solchen Klopper zu gebären. In allen Novellierungsverfahren waren zudem unterschiedliche politische Parteien tonangebend, was m.E. gut zeigt, wie weitreichend Archivrecht und in Verbindung damit auch zu Schriftgutverwaltung, Datenschutz usw. individuell-partikularen, regionalen und schlimmstenfalls persönlichen Faktoren ausgeliefert sein kann. In die jeweiligen Gesetzgebungsprozesse habe ich zu wenig Einblick, aber es liegt die Vemutung nahe, dass hier weniger auf fachliche Expertise als vielmehr auf das Bedürfnis von Behörden, bei ihrem Umgang mit Schriftgut möglichst wenig gestört zu werden. Die Chance gewisse Dinge unter dem Teppich halten zu können, mag hier und da gesehen und genutzt werden zu wollen.
Was die Konsequenzen angeht, sollte eine Orientierung an den Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden (z.B. Kommunalaufsicht bei Landkreisen und Landesverwaltung) als gutes Beispiel dienen können. Einen falsch aufgestellten Haushalt oder fehlerhafte Satzungen lässt man ja auch nicht mit dem bloßen rechtlichen Zeigefingerwedeln bewenden.
Die öffentlichkeitswirksame Benennung von Verstößen ist außerhalb des behördlichen Kontextes schwer. Aber ein archivarisches Pendant zum Bund der Steuerzahler mit seinem Schwarzbuch könnte in Zusammenspiel mit anderen Stellen der Zivilgesellschaft (z.B. FragDenStaat) wohl einiges an Aufmerksamkeit generieren. Es stellt sich dann aber die Frage, wie die angeschwärzte Behörde mit dem letztlich leicht zu identifizierenden Whistleblowern umgeht. Denn wenn Verstöße bloß in internen Berichten festgehalten werden, besteht für die Öffentlichkeit kaum die Möglichkeit an die Information zu gelangen.