Inzwischen gibt es neben der Onlinestellung der NSDAP-“Mitgliederkartei” durch das NARA (https://catalog.archives.gov/id/12044361) drei Auswertungstools verschiedener deutscher Medien, die den Bestand für die Allgemeinheit einfacher durchsuchbar machen sollen:
- Zeit ( NSDAP-Mitgliederkartei: Recherchieren Sie hier die NSDAP-Vergangenheit Ihrer Familie | DIE ZEIT )
- Spiegel ( NSDAP-Archiv: Finden Sie heraus, was Ihre Familie unter Hitler getan hat - DER SPIEGEL )
- Correctiv ( War jemand aus Ihrer Familie in der NSDAP? - correctiv.org )
Im Spiegel erschienen im Zuge der begleitenden Artikelserie ein Interview mit dem Präsidenten des Bundesarchivs ( NSDAP-Akten: Warum das Bundesarchiv keine NS-Personenakten freischaltet - DER SPIEGEL ) und ein Kommentar dazu ( NSDAP-Mitgliederdatei: Gebt die Nazi-Akten frei! - DER SPIEGEL ); beide leider hinter der Bezahlschranke.
In beiden Beiträgen wird summa summarum gefragt, warum das Bundesarchiv die Daten der Kartei nicht ebenfalls online veröffentliche. Für uns als Leute vom Fach dürfte die offensichtliche Antwort (§§ 11-14 BArchG) schnell auf der Hand liegen.
Also Haken dran und Diskussion zu Ende?
Welche Argumente gibt es eurer Meinung nach für oder gegen die vollständige Online-Veröffentlichung der Kartei durch das Bundesarchiv? Haben euch schon einmal Anfragen mit ähnlicher Grundproblematik erreicht und wie seid ihr damit umgegangen?
Von der Metaebene aus, ergeben sich m.E. auch interessante Folgefragen:
- Was sagen Interview und Kommentar über die öffentliche und mediale Wahrnehmung der Arbeit von Archiven aus?
- Welche positiven und negativen Auswirkungen könnte eine Debatte über den Grundkonflikt Schutzfristen vs. öffentliches Interesse auf den künftigen Umgang der Archive auf Datensätze ähnlicher Art (z.B. Spruchkammerverfahren, SED- und Stasi-Mitgliedschaftsunterlagen) haben?